Anträge auf Ausnahmegenehmigung

Bäume sind langlebige Lebewesen, die sich in ihrem Zustand beständig verändern und auf komplexe Weise mit ihrer Umwelt interagieren. Sie können von Schädlingen befallen werden, aber auch auf Umwelt- und Witterungseinflüsse oder Verletzungen reagieren. Regelmäßige Baumkontrollen sind erforderlich, um Schäden und Schadsymptome zu erkennen, zielgerichtete Maßnahmen einzuleiten und den Anforderungen an die Verkehrssicherheit zu genügen sowie Haftungsansprüche abzuwenden.

Anträge auf Ausnahmegenehmigung

Vorbereiten von Anträgen auf Ausnahmegenehmigung nach der Hamburgischen Baumschutzsatzung beim zuständigen Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ).

Gemäß der aktuellen Hamburgischen Baumschutzsatzung (vom Februar 2023) sind alle Hamburger Bäume als Landschaftsbestandteile geschützt. Ausgenommen sind Einzelbäume mit einem Stammumfang von unter 80 Zentimetern (gemessen in einer Höhe von 1,3 Metern Höhe) und Baumgruppen mit Kronenschluss, in denen kein Baum einen höheren Stammumfang als 50 Zentimeter aufweist. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn der Umfang von einem Stamm mindestens 50 Zentimeter beträgt.

Für die Durchführung von Baumpflegearbeiten und Baumfällungen wird in Hamburg eine Ausnahmegenehmigung der Abteilung Naturschutz des zuständigen Zentrums für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) benötigt. Diese ist vom Baumbesitzer bei der zuständigen Behörde zu beantragen.


Gern helfen wir Ihnen Ihren Antrag auf Ausnahmegenehmigung vorzubereiten, sollten aus unseren Baumkontrollen bzw. Baumuntersuchungen baumpflegerische Maßnahmen resultieren.

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