Methode Koch

Gehölzwertermittlung nach Methode Koch

Grundstückswerte fallen oder steigen abhängig von Ihrer Bepflanzung, deren Funktion und Nutzungsmöglichkeiten. Deshalb stellt sich die Frage nach dem Wert eines Baumes nicht nur nach einem Schaden oder der vollständigen Zerstörung eines Gehölzes. Eine monetäre Bewertung ermöglicht es aber, Restaurationskosten und Aufwendungen zur Ersatzbepflanzung sowie Nachsorge abzuwägen.

Ausgangspunkt der Wertermittlung ist die Tatsache, dass Gehölze und andere Pflanzungen wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind. Werden sie beschädigt oder zerstört, so wird in die Substanz des Grundstücks eingegriffen, d.h. der Wert des Grundstücks wird gemindert.

Die Wertermittlung von Gehölzen erfolgt nach dem Sachwertverfahren der Grundstückswertermittlung der Methode Koch. Ansatz der Berechnung ist es, festzustellen, wie viel Zeit und Geld investiert werden müssten, um den Ursprungszustand vor Eintritt des Schadens wieder herzustellen. Hierbei werden stets die in der Vergangenheit bereits verausgabten Herstellungskosten des Gehölzes berechnet und es wird der Zeitwert unter Abzug eventuell zum Schadenszeitpunkt gegebener wertmindernder Faktoren ermittelt. Basierend auf Zinsrechnung berücksichtigt die Baumwertermittlung nach Methode Koch folgende Kriterien:

> Baumart, Baumgesundheit, Alter

> Funktion, Standort

> Pflanz- und Pflegekosten

> Schaden, Funktionseinschränkung

Vorbereiten von Anträgen auf Ausnahmegenehmigung nach der Hamburgischen Baumschutzsatzung beim zuständigen Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ)

Gemäß der Hamburgischen Baumschutzverordnung sind in Hamburg alle Bäume geschützt, ausgenommen Einzelbäume mit einem Stammdurchmesser unterhalb von 25 Zentimetern Durchmesser gemessen in einer Höhe von 1,3 Metern.

Für die Durchführung von Baumpflegearbeiten und Baumfällungen wird in Hamburg eine Ausnahmegenehmigung der Abteilung Naturschutz des zuständigen Zentrums für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) benötigt. Diese ist vom Baumbesitzer bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

Gern helfen wir Ihnen Ihren Antrag auf Ausnahmegenehmigung vorzubereiten, sollten aus unseren Baumkontrollen bzw. Baumuntersuchungen baumpflegerische Maßnahmen resultieren.

Arbor Analyst GmbH
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