Bäume und Artenschutz

Artenschutzrechtliche Nachweise und Besatzkontrolle

Bäume stellen als Nist-, Brut- und Lebensstätten existenziell wichtige Habitate für diverse wildlebende Tierarten dar. Altbäume weisen die größte Vielfalt an Lebensraumstrukturen auf. Der Ausbildung eines Habitats im Baum geht oft ein jahrzehntelanger Prozess voraus, wie z. B. eine lokal begrenzte Holzzersetzung, die zu einer Baumhöhle führt. Da verschiedene Arten miteinander interagieren und die Beeinträchtigung einer Lebensgrundlage für eine Art immer auch eine Beeinträchtigung einer anderen Art zur Folge hat, ist der Erhalt von vorhandenen Habitaten von größter ökologischer Bedeutung. Im Angesicht des dramatischen Artensterbens ist es zwingend notwendig, diese natürlichen Lebensräume zu schützen. Die Sachverständigen von Arbor Analyst haben durch ein Naturschutzstudium an der Universität Hamburg und fachliche Weiterbildung ein solides Grundwissen zu den heimischen Arten, Lebensraumstrukturen und rechtlichen Rahmenbedingungen erlangt und bilden sich auf diesem Gebiet kontinuierlich weiter. Bei unseren Baumkontrollen und Baumuntersuchungen vermerken wir vorhandene Lebensraumstrukturen und Spuren tierischer Nutzung.

Arbor Analyst überprüft Ihre Bäume gern im Hinblick auf das Vorhandensein potenzieller Habitate oder Habitatstrukturen für wildlebende Tiere.

Besatzkontrollen führen wir mittels Seilklettertechnik und mit Hilfe eines Endoskops durch. Das potenzielle Vorhandensein von Nist- und Brutstätten von Fledermäusen überprüfen wir mit dem Einsatz eines Fledermausdetektors.

Zur Ermittlung der Bruchsicherheit von Bäumen mit Höhlungen im Stamm oder in Starkästen führt Arbor Analyst Höhenkontrollen mittels Seilklettertechnik und schalltomographischen Untersuchungen auch in der Höhe durch. Kronenteile mit Höhlungen können oft durch den Einbau von Kronensicherungssystemen erhalten werden.

Arbor Analyst arbeitet auch mit naturschutzfachlichen Verbänden und zuständigen Behörden an der Schaffung und Bereitstellung neuer Habitate. Gern beraten wir Sie über das Anbringen von Nistkästen an geeigneten Orten für ansässige, umzusiedelnde oder wieder anzusiedelnde Arten.

Bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben können artenschutzrechtliche Untersuchungen notwendig werden. Arbor Analyst unterstützt Sie gern bei artenschutzrechtlichen Fragestellungen.

Insbesondere Altbäume mit Vorschädigungen, Rindenspalten oder losen Rindenplatten, Höhlungen, Rissen und Totholz können von Säugetieren wie Fledermäusen, Siebenschläfern und Haselmäusen, aber auch höhlenbrütenden Vögeln, wie Spechten und Eulen bis hin zu Käfern und anderen Insektenarten bewohnt werden. Alle wild lebenden Tierarten sind gemäß §39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt, einige von ihnen sind nach §44 besonders oder sogar streng geschützt.

Wenn ein Baum von einer geschützten Tierart gemäß §7 BNatSchG bewohnt wird, ist dieses Habitat durch §39 – allgemeiner Artenschutz – bzw. §44 BNatSchG – besonderer Artenschutz – geschützt und darf weder zerstört noch beeinträchtigt werden. Nur in Ausnahmefällen dürfen Eingriffe vorgenommen werden, z.B. bei Vorliegen einer behördlichen Anordnung oder notwendiger Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Artenschutz und Verkehrssicherung müssen im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren in Einklang gebracht werden.

Eine gute fachliche Praxis in der Baumpflege leistet insofern einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz als dass Lebensraumstrukturen erkannt werden und mit der fachgerechten Umsetzung von Baumpflegemaßnahmen dazu beigetragen wird, dass Bäume ein höheres Lebensalter erreichen und somit auch der Erhalt von Habitaten gewährleistet wird. Bei der Beschreibung notwendiger Baumpflegemaßnahmen benennen wir artenschutzrechtliche Besonderheiten und arbeiten mit Firmen, deren Mitarbeiter*innen in artenschutzrechtlichen Fragen geschult sind.

In den letzten Jahrzehnten wurden aufgrund des drastischen Rückgangs diverser Tier und Pflanzenarten verschiedene gesetzliche und normative Maßnahmen eingeführt, um das Artensterben zu verhindern und Lebensräume für wild lebende Tiere zu erhalten. Bäume haben für den Artenschutz einen besonderen Stellenwert, da sie nicht nur zu schützende Lebewesen sind, (vgl. § 1 Abs. 6 BNatSchG) sondern auch

Lebensstätten und Nahrungsquellen für unterschiedliche Arten darstellen und damit einen elementaren Bestandteil des ökologischen Gefüges ausmachen. Der Erhalt von Altbäumen, uralten Bäumen und Bäumen in der Zerfallsphase mit kleineren und größeren Höhlungen sowie das Belassen von lichtexponiertem Totholz tragen zum praktischen Artenschutz bei.

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